Der Gemeinde Biberist ist es ein Anliegen bei Gebäuden den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern. Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren neu von reduzierten Gebühren beim Einreichen eines Baugesuchs, wenn sie eine fossile Heizung mit einem erneuerbaren Heizsystem ersetzen oder eine Photovoltaikanlage installieren.
Die Begleitgruppe Energiestadt Biberist beschloss im Juni 2025, dass bei Baubewilligungsverfahren für klimafreundliche Energieerzeugungsanlagen die Gebühren bis zu einem Betrag von maximal CHF 500.00 pro Fall erlassen werden. Biberist möchte damit das Engagement der Eigentümerinnen und Eigentümer honorieren, die ihre fossilen Heizungen mit erneuerbaren Heizsystemen ersetzen oder eine Photovoltaikanlage installieren. Konkret umfasst das Baubewilligungen für:
- Wärmepumpen
- Fernwärmeanschlüsse
- Feuerungsanlagen (Pellets/Holzschnitzel)
- Photovoltaikanlagen
Der Gebührenerlass kommt bei allen Gesuchen, welche die vorgenannten Kriterien erfüllen und nach dem 1. September 2025 eingereicht wurden, zur Anwendung.
Die finanziellen Aufwendungen, welche durch die Gebührenreduktion entstehen, übernimmt der Fonds für die Finanzierung des Energiestadtprogramms. Jährlich werden 0.2 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) der Konzessionsabgaben aller Stromnetzbezüger aus dem Gemeindegebiet in den Fonds eingelegt.
