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Von lokalem Solarstrom profitieren, auch ohne eigene PV-Anlage

Seit diesem Jahr ist es möglich, lokalen Solarstrom zu beziehen, ohne eine eigene Photovoltaik-Anlage zu besitzen. Was erst wie ein Widerspruch erscheint, funktioniert nach einem simplen Prinzip: Produzent:innen mit Photovoltaikanlage verkaufen Solarstrom an Nachbarn ohne eigene Anlage. Sie gründen gemeinsam eine sogenannte Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Dabei profitieren beide: Produzent:innen können mit ihrem überschüssigen Strom zusätzliche Einnahmen generieren, wobei die Vergütung etwas höher ist als jene des Energieversorgers. Konsument:innen können gleichzeitig Strom beziehen, welcher etwas günstiger ist als der Strompreis vom Energieversorger. Die Umsetzung ist zudem ganz einfach: Es braucht keine baulichen Anpassungen und die Energieversorgung Biberist übernimmt sogar die ganze Abrechnung. Wenn kein Solarstrom vorhanden ist, läuft die Versorgung wie gewohnt zu den normalen Stromtarifen.

Die Energieversorgung Biberist unterstützt dieses System, da auch sie profitiert, wenn überschüssiger Strom lokal verbraucht wird. Sie muss so beispielsweise, weniger in den Netzausbau investieren. Es ist also eine Win-Win-Win-Situation für alle! Auf der Website der Energieversorgung Biberist finden Sie weitere Informationen, eine Beispielrechnung und das Anmeldeformular, wenn Sie eine LEG gründen oder einer solchen beitreten möchten.

In der Gemeinde Biberist wurden bisher 10 LEG mit insgesamt 39 Teilnehmenden gegründet. Zusätzlich gibt es weitere interessierte Personen, die jedoch noch keine Gemeinschaft bilden konnten, da entweder Produzent:innen oder Konsunsument:innen fehlen. In der Gemeinde ist noch ein riesiges Potenzial vorhanden, da es rund 300 Photovoltaikanlagen gibt. Somit können noch viele LEG gegründet werden.

Zu berücksichtigen ist einzig, dass die Mitglieder einer LEG im selben Gemeindenetz der EVB auf der gleichen Netzebene (Trafokreis) angeschlossen sein müssen. Um herauszufinden, wer von Ihren Nachbarn in Frage kommt für eine LEG, können Sie das Energieportal der Gemeinde Biberist nutzen. Einfach Ihre Adresse eingeben und die Infolegende einblenden. Dann ist auf einen Klick ersichtlich, mit welchen von Ihren Nachbarn eine LEG gegründet werden kann. Zudem finden Sie im Energieportal weitere Informationen zum Thema Heizungsersatz und Solarpotenzial.

Hier finden Sie weiter Informationen zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) bei der Energieversorgung Biberist (EVB).

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Vorbildlicher Standard für kommunale Gebäude

Die Gemeinde Biberist verfügt neu über einen Gebäudestandard für ihre gemeindeeigenen Liegenschaften. Den Anstoss dafür gab die entsprechende Massnahme aus dem Energiestadtprogramm im Bereich der kommunalen Gebäude. Die Arbeitsgruppe strategische Gebäudeplanung hat unter Einbezug der Arbeitsgruppe Energie und Umwelt sowie der Bau- und Werkkommission einen Leitfaden für den Gebäudestandard erstellt. Der Leitfaden definiert auf kurze und pragmatische Weise, was als vorbildlicher Gebäudestandard für die kommunalen Gebäude in Biberist gilt. Er unterscheidet zwischen Neubauten und Umbauten und umfasst fünf Bereiche:

Gebäudehülle

Für die Energieeffizienz und den Komfort in einem Gebäude ist dessen Hülle entscheidend. Mit dem Dämmen von Wänden, Dächern, Fenstern und Böden soll der Wärmeverlust im Winter minimiert und die Wärmeaufnahme im Sommer reduziert werden, um ganzjährig eine angenehme Raumtemperatur zu gewährleisten. Schulgebäude sind zudem mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auszustatten.

Klimakälte

Die Kühlung eines Gebäudes soll möglichst durch Freecooling (Kühlsysteme ohne Kältemaschinen) erreicht werden. Wenn eine aktive Kühlung benötigt wird, so soll dies mit 100 % erneuerbaren Energien geschehen.

Mobilität

Bei kommunalen Neubauten ist nach Wirtschaftlichkeit und Nutzen durch die Bau- und Werkkommission zu prüfen und zu entscheiden, ob gesonderte Parkplätze für E-Autos erstellt werden und ob weitere Parkplätze mit der Ausbaustufe A «Ausbaureserve» zu planen sind.

Effizienter Elektrizitätseinsatz

Bei Neu- und Umbauten ist eine Photovoltaikanlage vorzusehen.

Gesundheit und Ökologie

Neubauten sind so zu planen, dass bei Sanierung oder Rückbau die Möglichkeit einer sortenreinen Trennung der Baustoffe besteht. Zudem soll die graue Energie optimiert werden.

Der Gemeinderat hat dem Leitfaden zugestimmt und die Abteilung Bau und Planung wird den Gebäudestandard somit für zukünftige Planungsprojekte anwenden. Der Leitfaden gilt einzig für gemeindeeigene Gebäude.

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Probieren Sie das neue Energieportal aus!

Die Gemeinde Biberist verfügt neu über ein Energieportal, welches gemeinsam von der Arbeitsgruppe Energie & Umwelt und der Energieversorgung Biberist ins Leben gerufen wurde. Mit dem Energieportal sollen Einwohner:innen auf einfache Weise an alle relevanten Informationen gelangen, wenn sie sich für erneuerbare Energien im Gebäude interessieren.

Das Energieportal funktioniert ganz einfach: Sie geben auf der Webseite die Adresse des Gebäudes ein und mit einem Klick erhalten Sie alle Informationen, die spezifisch auf das Gebäude angepasst sind. Dem Portal sind alles öffentlich zugängliche Daten hinterlegt. Diese Daten vereint ermöglichen konkrete Aussagen zu den Optionen, die in einem Gebäude mit erneuerbaren Energien bestehen. Das Energieportal umfasst Informationen zu folgenden Themen:

  • Heizungsersatz: Welches erneuerbare Heizsystem ist für Ihr Gebäude empfohlen?
  • Solarpotenzial: Wie gut eignet sich Ihr Dach für eine Photovoltaikanlage?
  • Energiegemeinschaften: Gibt es eine Energiegemeinschaft (LEG oder vZEV), der Sie sich anschliessen könnten?
  • Kostenlose und neutrale Energieberatung: Lernen Sie Ihre Optionen kennen.

Das Energieportal verweist zudem auf Webseiten, wo Sie weiterführende Informationen zu Förderbeiträgen und/oder steuerlichen Anreizen sowie zu verschiedenen Heizungssystemen finden. Besuchen Sie das neue Energieportal und probieren Sie es aus!

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Weniger Gebühren für klimafreundlichere Gebäude in Biberist

Der Gemeinde Biberist ist es ein Anliegen bei Gebäuden den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern. Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren neu von reduzierten Gebühren beim Einreichen eines Baugesuchs, wenn sie eine fossile Heizung mit einem erneuerbaren Heizsystem ersetzen oder eine Photovoltaikanlage installieren. 

Die Begleitgruppe Energiestadt Biberist beschloss im Juni 2025, dass bei Baubewilligungsverfahren für klimafreundliche Energieerzeugungsanlagen die Gebühren bis zu einem Betrag von maximal CHF 500.00 pro Fall erlassen werden. Biberist möchte damit das Engagement der Eigentümerinnen und Eigentümer honorieren, die ihre fossilen Heizungen mit erneuerbaren Heizsystemen ersetzen oder eine Photovoltaikanlage installieren. Konkret umfasst das Baubewilligungen für:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärmeanschlüsse
  • Feuerungsanlagen (Pellets/Holzschnitzel)
  • Photovoltaikanlagen

Der Gebührenerlass kommt bei allen Gesuchen, welche die vorgenannten Kriterien erfüllen und nach dem 1. September 2025 eingereicht wurden, zur Anwendung. 

Die finanziellen Aufwendungen, welche durch die Gebührenreduktion entstehen, übernimmt der Fonds für die Finanzierung des Energiestadtprogramms. Jährlich werden 0.2 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) der Konzessionsabgaben aller Stromnetzbezüger aus dem Gemeindegebiet in den Fonds eingelegt.